Gerichtsurteil bezüglich Sri Chinmoy

Sri Chinmoy und seine Meditationsschüler stellen keine Sekte dar, so könnte man in einem Satz zusammenfassen, was nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen offensichtlich war. Vorausgesetzt man versteht unter dem Begriff "Sekte" eine pseudoreligiöse Gemeinschaft, deren Führung die Mitglieder möglichst lange zu halten versucht, um sie auszubeuten. Im August 1995 stellte das Gericht fest, "dass hinreichende, einen Eingriff in das Recht der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) rechtfertigende Anhaltspunkte für einen begründeten Gefahrenverdacht nicht vorliegen". Mit dem Gerichtsbeschluss wurde dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgegeben, "von einer Aufnahme der Sri Chinmoy-Bewegung" in die "beabsichtigte Veröffentlichung 'Sogenannte Jugendsekten und Psychogruppen in der Bundesrepublik Deutschland' abzusehen". Dr. Michael Bertrams vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigte am 20. Oktober 2008 schriftlich, dass das Urteil bis heute rechtskräftig ist. Hier können Sie den Orginaltext des Gerichtsbeschlusses und der Rechtskräftigkeits-Bestätigung lesen.

Die Erklärungen von ehemaligen Meditationsschülern Sri Chinmoys, deren Angehörigen und mittelbar betroffenen Personen, die im Beschwerdeverfahren vom August 1995 gegen einen bereits 1993 ergangenen Gerichtsbeschluss (eine einstweilige Verfügung) vorgelegt wurden, waren laut Gerichtsurteil, "ebenfalls nicht geeignet, einen hinreichenden Gefahrenverdacht zu belegen". "Für die Erklärung des Pfarrers Keden ergibt sich dies bereits aus dem Umstand, daß die Antragsgegnerin (das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) diesen Bericht, der von einem dienstlich mit einschlägigen Aufgaben befaßten Mitarbeiter einer konkurrierenden Vereinigung abgefaßt ist, nicht überprüft hat", heißt es weiter in dem Urteil.

Es stellt sich die Frage warum damals Regierungsstellen wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und bekanntermaßen auch andere Regierungsbehörden Beurteilungen von Weltanschaungsbeauftragten der Kirchen, also von einem Personenkreis der Sri Chinmoy und seine Meditationsschüler als Konkurrenz betrachtet, ungeprüft als Beurteilungsgrundlage heranzogen. Würden Sie bei der Firma Miele anfragen und fragen wie sie die Staubsauger von Siemens beurteilt? Wahrscheinlich nicht, sondern sie würden die Tests einer unabhängigen Testzeitschrift lesen und sich deren Testverfahren genau ansehen.

"Was wir am dringendsten brauchen sind einigermaßen zuverlässige und objektive Informationen über die neuen religiösen Bewegungen in Deutschland. Im Unterschied etwa zu den Vereinigten Staaten oder England gibt es in Deutschland, keine Stelle, die diese Informationen zu liefern in der Lage wäre", schrieb Hubert Seiwert, Professor für Allgemeine und Vergleichende Religionswissenschaft und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Religionswissenschaft in Leipzig, auf Seite 12 in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 11. Juni 1995. "Praktisch alle Informationen laufen über die Sektenbeauftragten der Kirchen, Betroffeneninitiativen und die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Stuttgart. Zwar wird man die Seriosität der EZW nicht grundsätzlich in Frage stellen, es wäre jedoch sicher zuviel verlangt, wollte man von kirchlichen Stellen weltanschauliche Neutralität erwarten."

Seiwert erwähnte die Betroffeneninitiativen in einem Satz mit den Sektenbeauftragten wohl aus zwei Gründen: Erstens weil Menschen, die einen spirituellen Weg beschritten und dann verlassen haben, weil er für sie persönlich nicht erfüllend war, selten eine neutrale Stellungnahme abgeben. Sie schildern meist nur ihre persönliche Sichtweise und berücksichtigen selten, dass vielleicht viele andere von demselben spirituellen Weg innerlich profitiert haben. Zweitens erkennt man, wenn man nachforscht, dass Betroffeneninitiativen häufig von Weltanschauungsbeauftragten der Kirchen und Kirchenvertretern ins Leben gerufen wurden oder von Ihnen beraten werden und dass auch Dachverbände von Betroffeneninitiativen wie die AGPF, sich in vieler Hinsicht auf Informationen der Sektenbeauftragten der Kirchen stützen.

Weiter heißt es in dem Artikel in der Süddeutschen, dass eine 1981 vollendete Untersuchung eines Wiener Soziologenteams, die von der deutschen Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, und weitere wissenschaftliche Studien in den Vereinigten Staaten "das bestehende Negativimage der Neuen religiösen Bewegungen nicht bestätigten", abgesehen natürlich von einigen klar bewiesenen Negativbeispielen. Die Bundesregierung habe damals die Ergebnisse dieser Studie nicht einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Laut Artikel von Seiwert haben Sektenbeauftragte der Kirchen und andere "Sektengegner" natürlich Vorbehalte gegenüber religionswissenschaftlichen Studien. Professor Seiwert, auch Vorsitzender der Deutsche Vereinigung für Religionswissenschaft e.V. (DVRW), stellte weiter fest: "Nicht verständlich ist freilich dass staatliche Stellen sich diese Vorbehalte gegen religionswissenschaftliche und sonstige empirische Forschung zu eigen gemacht haben und glauben auf wissenschaftlichen Sachverstand verzichten zu können."

Der Artikel von Professor Seiwert macht deutlich, warum es 1995 zu dem Gerichtsbeschluss kam und dass in wissenschaftlicher Methodik erarbeitete, neutrale Informationen über Sri Chinmoy in Deutschland zum damaligen Zeitpunkt nicht existierten. 1998 verfasste Horst Hüttl eine Doktorarbeit mit dem Titel "Die Sri-Chinmoy-Bewegung im deutschsprachigen Raum", um damit den akademischen Grad "Doktor der Theologie" am Institut für Religionswissenschaft der Karl-Franzens-Universität in Graz zu erlangen. Im Schlusswort der Dissertation ist zu lesen: "Es ist daher nicht legitim, sie als Sekte im Sinne von gefährlichem, destruktiven Kult zu bezeichnen, [...]. Als Schlußwort einer religionswissenschaftlichen Arbeit, die sich dem Anspruch auf Neutralität und Objektivität stellen muß, kann ich nur festhalten, daß es die Sri-Chinmoy-Bewegung verdient, daß man sich ernsthaft mit ihr befaßt und sich mit ihrem Gedankengut und ihrer Spiritualität beschäftigt."

Diese Webseite will Ihnen die Gerichtsentscheidungen bezüglich Sri Chinmoy, Textauszüge aus der Doktorabeit von Horst Hüttl, weitere Dokumente und ganz persönliche, authentische Erzählungen von Meditationschülern und ehemaligen Schülern Sri Chinmoys zugänglich machen, die verstehen lassen, warum Menschen einen Meditationsweg beschreiten, der von einem spirituellen Lehrer, der in Ostbengalen - damals Indien, heute Bangladesch - ins Leben gerufen wurde. Die Erzählungen werden Sie erkennen lassen, dass die meisten Menschen, die Meditationsschüler von Sri Chinmoy geworden sind, erlebt haben, dass Sri Chinmoy ein echter Meister der Meditation oder spiritueller Meister war. Erkannt haben Sie dies daran, dass die Gegenwart Sri Chinmoys oder die Berührung mit seinem Meditationsweg Ihnen Erfahrungen inneren Friedens, universeller Liebe, tiefer Freude oder inneren Lichts geschenkt hat. Um diese Erfahrungen im eigenen Leben zu vertiefen und zu einem bleibenden Bewusstseinszustand zu entwickeln, haben viele Meditationschüler Sri Chinmoys an der Verbesserung Ihrer Persönlichkeit gearbeitet, an Projekten der Sri-Chinmoy-Zentren für die Förderung des harmonischen Zusammenlebens aller Menschen mitgearbeitet, und täglich meditiert, was ihr Leben sehr bereichert hat.

Sri Chinmoy bat darum, dass Schüler, die auf seinem Meditationsweg nicht glücklich sind, diesen bitte verlassen sollten. Einige haben dies wohl nicht rechtzeitig getan und machen Sri Chinmoy heute Vorwürfe. Einige wenige ehemalige Meditationsschüler haben sogar Geschichten erfunden mit dem Ziel Sri Chinmoys Ruf zu schädigen. Sri Chinmoy wurde nie irgendeines Vergehens für schuldig befunden, sondern hat ganz im Gegenteil sein ganzes Leben dem persönlichen Wohlergehen des Einzelnen sowie dem harmonischen Zusammenleben der Menschen aller Kulturen und Glaubensrichtungen gewidmet. Sri Chinmoy lebte, was er lehrte.

Sri Chinmoys aufrichtige Bemühungen haben dazu geführt, dass er eingeladen wurde die Vollversammlung des Parlaments der Weltreligionen 1993 in Chicago und 2004 in Barcelona mit einer stillen Meditation zu eröffnen. Sri Chinmoys Wirken wurde vielfach gewürdigt, unter anderem von Mutter Teresa und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu und zahlreichen weiteren herausragenden Persönlichkeiten. In Anerkennung seiner Arbeit für eine bessere Welt wurde Sri Chinmoy unter anderem mit dem „Pilger des Friedens”-Preis, den auch Mutter Teresa und Michail Gorbatschow erhielten, ausgezeichnet. Zudem erhielt er den „Mahatma Gandhi Universal Harmony Award” des amerikanischen Zweiges des führenden indischen Kulturinstituts Bharatiya Vidya Bhavan, der zugleich auch Coretta Scott King, der Frau von Martin Luther King überreicht wurde, sowie den Jesse Owens Humanitarian Award und das Verdienstkreuz von Ungarn, verliehen von Präsident Ferene Mádl. Nach dem Tod Sri Chinmoys am 11. Oktober 2007 gingen zahlreiche Nachrufe von Persönlichkeiten wie Nelson Mandela aus allen Lebensbereichen ein. Die New York Times würdigte Sri Chinmoys Lebenswerk in einem umfangreichen Artikel.

Eingescanntes Original-Urteil von 1995.

Bestätigung, dass das Urteil noch rechtskräftig ist.